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   OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03   

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https://dejure.org/2003,21552
OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03 (https://dejure.org/2003,21552)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.10.2003 - 1 LA 161/03 (https://dejure.org/2003,21552)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 1 LA 161/03 (https://dejure.org/2003,21552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ende eines Bestandsschutzes für Bauwerke der Bundeswehr nach endgültiger Aufgabe der militärischen Nutzung; Anforderungen an eine Ermessensentscheidung der Bauordnungsbehörde hinsichtlich einer Beseitigungsverfügung bei Bestehen der konkreten Möglichkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03
    Der Bestandsschutz endet nach endgültiger Aufgabe der militärischen Nutzung formell und materiell; selbst wenn insoweit eine - auf den militärischen Zweck bezogene - Baugenehmigung vorläge (was hier nicht der Fall ist), würde sich diese gem. § 112 Abs. 2 LVwG SH mit der endgültigen Nutzungsaufgabe erledigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.01.2000, 1 L 4202/99, BRS 63 Nr. 120 [S. 563], bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 21.11.2000, 4 B 36.00, BRS 63 Nr. 121 [S. 569, m. w. N.]).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99

    Außerdienststellung; Beseitigung; Militäranlage; militärische Anlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03
    Der Bestandsschutz endet nach endgültiger Aufgabe der militärischen Nutzung formell und materiell; selbst wenn insoweit eine - auf den militärischen Zweck bezogene - Baugenehmigung vorläge (was hier nicht der Fall ist), würde sich diese gem. § 112 Abs. 2 LVwG SH mit der endgültigen Nutzungsaufgabe erledigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.01.2000, 1 L 4202/99, BRS 63 Nr. 120 [S. 563], bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 21.11.2000, 4 B 36.00, BRS 63 Nr. 121 [S. 569, m. w. N.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91

    Bauordnungsrechtliche Verfügung bezüglich der Beseitigung eines Wochenendhauses;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03
    An der im Urteil des Verwaltungsgerichts zitierten Rechtsprechung des Senats, wonach es für die Illegalität auf den Zeitpunkt des Erlasses der Beseitigungsverfügung ankommt (Urt. v. 25.11.1991, 1 L 115/91, BRS 54 Nr. 206, Urt. v. 26.06.1997, 1 L 233/96, juris unter Hinweis auf ältere Rspr. des OVG Lüneburg: Urt. v. 25.05.1978, I A 196/73, Die Gemeinde 1978, 343, Urt. v. 23.10.1978, I A 153, 154/76, Die Gemeinde 1979, 144), ist festzuhalten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.1997 - 1 L 233/96

    Nutzungsverbot; Wehrmachtsbauten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03
    An der im Urteil des Verwaltungsgerichts zitierten Rechtsprechung des Senats, wonach es für die Illegalität auf den Zeitpunkt des Erlasses der Beseitigungsverfügung ankommt (Urt. v. 25.11.1991, 1 L 115/91, BRS 54 Nr. 206, Urt. v. 26.06.1997, 1 L 233/96, juris unter Hinweis auf ältere Rspr. des OVG Lüneburg: Urt. v. 25.05.1978, I A 196/73, Die Gemeinde 1978, 343, Urt. v. 23.10.1978, I A 153, 154/76, Die Gemeinde 1979, 144), ist festzuhalten.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1978 - I A 196/73
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03
    An der im Urteil des Verwaltungsgerichts zitierten Rechtsprechung des Senats, wonach es für die Illegalität auf den Zeitpunkt des Erlasses der Beseitigungsverfügung ankommt (Urt. v. 25.11.1991, 1 L 115/91, BRS 54 Nr. 206, Urt. v. 26.06.1997, 1 L 233/96, juris unter Hinweis auf ältere Rspr. des OVG Lüneburg: Urt. v. 25.05.1978, I A 196/73, Die Gemeinde 1978, 343, Urt. v. 23.10.1978, I A 153, 154/76, Die Gemeinde 1979, 144), ist festzuhalten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2011 - 1 LB 8/11

    Erlöschen des Bestandsschutzes; Privilegierung eines Schießsportzentrums;

    Der "Bestandsschutz" der früheren Nutzung durch die Bundeswehr und die Landespolizei ist nach deren endgültiger Aufgabe formell und materiell erloschen (vgl. Beschl. des Senats vom 15.10.2003, 1 LA 161/03, NordÖR 2003, 503).

    Die beabsichtigte Nutzung ist deshalb so zu beurteilen, als ginge es um einen Neubau (vgl. Urt. des Senats v. 26.09.1997, 1 L 233/96, Juris sowie Beschl. des Senats v. 15.10.2003, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2009 - 1 LA 28/09

    Privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB: Gebäude für Pistolen- bzw.

    Bestandsschutzgesichtspunkte greifen hier nicht mehr, denn diese sind mit endgültiger Aufgabe der (früheren) militärischen Nutzung entfallen (vgl. Beschl. des Senats v. 15.10.2003, 1 LA 161/03, NordÖR 2003, 503).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 M 36/23

    Baueinstellung; Nutzungsänderung; Errichtung einer Solaranlage; aufgegebene

    Diese Grundsätze gelten auch für militärische Anlagen, da mit der Aufgabe der militärischen Nutzung die ursprüngliche (öffentliche) Zweckbestimmung entfallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 B 36.00 - juris Rn. 11; OVG SH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 LA 161/03 - NordÖR 2003, 503).
  • VG Schleswig, 14.11.2016 - 8 B 45/16

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag wegen baurechtlicher Beseitigungsanordnung in

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer baulichen Anlage ist der Zeitpunkt des Erlasses der Beseitigungsverfügung (OVG Schleswig, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 LA 161/03 - ).
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